Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Smart In Gästehaus Göttingen, vertreten durch Wilhelm Oettinger (im Folgenden "Vermieter") und dem Mieter einer Ferienwohnung. Mit der Buchung einer Ferienwohnung erklärt sich der Mieter mit diesen AGB einverstanden.
Buchung und Vertragsabschluss
Die Buchung einer Ferienwohnung kann schriftlich, über unsere Internetseite erfolgen. Ggfls. kommt die Buchung über ein externes Buchungsportal zustande. Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis für die Ferienwohnung ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Smart In Gästehaus Göttingen. Für jeden Tag gelten je nach Angebot und Nachfrage individuelle Preise, die von Tag zu Tag variieren können (Tagespreise). Zusätzliche Kosten, wie Endreinigung oder Kurtaxe, werden gesondert ausgewiesen. Der Mietpreis ist spätestens 3 Werktage vor der Anreise auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung auch mit einer anderen Zahlungsmethode erfolgen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren und die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.
An- und Abreise
Die Anreise ist ab 15:00 Uhr möglich. Am Tag der Abreise ist die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen. Der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. Bei einer verspäteten Abreise ohne vorherige Absprache kann der Vermieter zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.
Die Ferienwohnung ist in folgendem Zustand zu hinterlassen:
Besenrein - Mülleimer entleert - Geschirr abgespült - Kühlschrank geleert - sämtliche Fenster und Türen geschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, ist der Vermieter berechtigt den damit einhergehenden Aufwand dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Nutzung der Ferienwohnung
Die Ferienwohnung darf nur von der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen genutzt werden. Eine Überbelegung ist nicht gestattet, es sei denn, der Vermieter hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung pfleglich zu behandeln und alle geltenden Hausregeln des Smart In Gästehaus Göttingen zu beachten.
Der Mieter ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten. Lärmbelästigungen sind insbesondere in den Nachtstunden (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) sowie während der Mittagsruhe (13:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zu vermeiden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei wiederholten Verstößen gegen die Ruhezeiten den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Haustiere sind ausdrücklich nicht gestattet.
Der Vermieter behält sich vor bei Verschmutzungen, deren Beseitigung über den üblichen Endreinigungskosten/-aufwendungen liegt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die sind € 40,00 pro Stunde. Mängel sind vom Vermieter ggf. zu protokollieren.
Das Umrücken und Umstellen von Möbeln, sowie das Benutzen von unbelegten Betten und deren Bettwäsche ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in dem Fall eine zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen.
Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu ändern.
Die Nutzung des Internets in der Ferienwohnung ist eine freiwillige Leistung des Vermieters. Es wird keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Stabilität des Internetzugangs gegeben. Der Mieter stimmt zu, das Internet nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und keine illegalen oder rechtswidrigen Aktivitäten über das Internet auszuführen. Das Smart In Gästehaus Göttingen übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die dem Mieter aufgrund von Internetproblemen entstehen.
Der Fernsehempfang in der Ferienwohnung ist eine freiwillige Leistung des Vermieters. Es wird keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Vielfalt oder Qualität der TV-Sender oder den Empfang bestimmter Kanäle gegeben. Der Mieter erkennt an, dass das Smart In Gästehaus Göttingen keine Verantwortung für Ausfälle, technische Störungen oder den Inhalt der übertragenen Programme trägt.
Mängel
Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z. B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelrüge erst im Nachhinein, ist der Vertragspartner nicht mehr in der Lage etwas zu tun. Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft zugelassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Reisenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ameisen, Ohrenkneifern usw. keine keine Gewähr übernommen werden.
Stornierung und Rücktritt
Im Falle einer Stornierung der Buchung gelten folgende Bedingungen:
- Bei Stornierung bis 7 Tage vor Anreise fallen keine Stornogebühren an.
- Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Anreise zahlt der Gast 100% des Mietpreises.
Ausnahmen bilden die Gruppenunterkünfte "Helena", "Marlene", G1, G2. Hier gelten folgende Bedingungen:
- Bei Stornierung bis 14 Tage vor Anreise fallen keine Stornogebühren an.
- Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Anreise zahlt der Gast 100% des Mietpreises.
Haftung
Der Buchende haftet für alle in der Buchung angemeldeten Personen, die die Ferienwohnung nutzen. Er ist verantwortlich für das Verhalten und eventuelle Schäden, die durch diese Personen verursacht werden. Der Buchende verpflichtet sich, die Ferienwohnung und das Inventar sorgsam zu behandeln und bei Schäden unverzüglich den Vermieter zu informieren. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch die in der Buchung angemeldeten Personen während des Aufenthalts in der Ferienwohnung entstehen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Krankheiten, die während des Aufenthalts in der Ferienwohnung auftreten. Der Mieter wird darauf hingewiesen, eine ausreichende Reiseversicherung abzuschließen, um sich gegen solche Risiken abzusichern.
Der Mieter ist verpflichtet, alle mitgelieferten Schlüssel sicher aufzubewahren und bei Abreise zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung der Schlüssel können dem Mieter zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
Der Vermieter haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Mängel in der Ferienwohnung, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf Stromausfälle, Wasserausfälle, Heizungsprobleme oder Störungen bei der Versorgung mit Internet und TV-Empfang.
Aus Feuerschutzgründen und aus Rücksicht auf Allergiker sind alle Zimmer Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt eine Extra-Reinigung in Höhe von 250,- EUR Brutto zu berechnen.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Einrichtungen wie Balkonen, Terrassen oder Schwimmbädern auf eigene Gefahr erfolgt. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit des Mieters entstehen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Ferienwohnung zu betreten, falls dies aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.
Datenschutz
Wir möchten Sie hiermit über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsabschlüssen informiere „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Verantwortlicher gem. Art. 4 Ziffer 7 DS-GVO ist Wilhelm Oettinger, Weender Landstr. 97, 37075 Göttingen. Namens- und Adressdaten werden von uns erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages auf Grund der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO.
Sie haben gemäß Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die von uns gespeicherten von Ihnen personenbezogenen Daten. Des Weiteren haben Sie gemäß Art. 16-18 DS-GVO das Recht auf Berichtigung der personenbezogenen Daten, unter den entsprechenden Voraussetzungen auf Löschung dieser Daten, Widerruf von bereits erteilten Einwilligungen und Widerspruch gegen die weitere Nutzung.
Sie können Sie unter den entsprechenden Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen. Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, als dies zur jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn, es können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen werden, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail an info@altstadt-ferienwohnungen.de.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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